IM TRAUERFALL
Was ist im Trauerfall zu tun?

Wenn noch kein Arzt den Tod bestätigt hat:
In jedem Fall muss zeitnah nach dem Tod ein Arzt den Tod feststellen und in Form einer Todesbescheinung bestätigen. Er entscheidet dann auch, ob es eventuell Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod gibt. In solchen Fällen muss die Polizei informiert werden.
Bei Sterbefall zu Hause
Wie oben beschrieben muss ein Totenschein vorliegen um weitere Schritte, wie z.B. die Überführung vom Sterbeort, einzuleiten. Tritt der Sterbefall zu Hause ein, informieren Sie bitte umgehend einen Arzt. Wenn möglich den Hausarzt, der kennt eventuelle Vorerkrankungen und kann die Todesursache am besten bestimmen. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, rufen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl).
Sobald der Totenschein erstellt ist, können wir die Überführung veranlassen.
Sterbefall im Seniorenheim, Hospiz oder Krankenhaus
Hier kümmert sich in der Regel das Pflegepersonal und die ersten Schritte und informiert einen Arzt.
Im Trauerfall 24 Stunden
Rufen Sie uns an.
Wir besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf und vereinbaren einen Termin für die Sterbefallbesprechung.
Telefon:


Wichtig
Wir benötigen einige Unterlagen:
War der/die Verstorbene:
ledig:
eine Geburtsurkunde
verheiratet:
eine Heiratsurkunde / Stammbuch
geschieden:
eine Heiratsurkunde / Stammbuch
und Scheidungsurteil
Bitte beachten Sie:
Wir benötigen die o.g. Unterlagen im Original zur Vorlage beim Standesamt. Sind die Urkunden nicht auffindbar, müssen wir Abschriften beantragen, was mit Mehrkosten verbunden ist und die Wartezeit bis zur Ausstellung der Sterbeurkunden deutlich verlängert.
