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TRAUERFALL

Trauerfall - Was ist zu tun?

Im Trauerfall sind viele Dinge zu regeln. Wen muss man anrufen und vor allem wann? Welcher Arzt ist zuständig und wann muss ich den Bestatter informieren? Alles Fragen mit denen man sich normalerweise nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen helfen und informieren.

Todesfall. Wer stellt den Totenschein und die Sterbeurkunden aus.

Tritt ein Todesfall ein, muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen.

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Im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz informiert in der Regel das Pflegepersonal den Arzt. Sobald Sie sich verabschiedet haben, rufen Sie uns an. Wir besprechen alles weitere.

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Tritt der Sterbefall zu Hause ein, informieren Sie bitte umgehend einen Arzt. Wenn möglich den Hausarzt, der kennt eventuelle Vorerkrankungen und kann die Todesursache am besten bestimmen. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, rufen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Tel.:  116 117 (ohne Vorwahl).

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Sobald der Totenschein erstellt ist, können wir die Überführung veranlassen.

 

Wichtig ist, dass wir diese Unterlagen benötigen. Für Sie sind Sterbeurkunden wichtig. Wir organisieren, dass das zuständige Standesamt die Urkunden erstellt. Sie bekommen diese dann von uns.

Wichtige Unterlagen:

Je nach Famiienstand benötigen wir Unterlagen von Ihnen:

    • Geburtsurkunde (Original)

    Weiteres:

    • Nummer der Rente/n 

    • Ggf. Pension 

    • Personalausweis der/des Verstorbenen

    • Policen/Versicherungsscheine von Lebensversicherungen 

    • Unterlagen über Sterbekassen

    • Krankenversicherungskarte

    • Ggf. Nummer der Grabstelle (wenn vorhanden)

    • Ggf. vorbereiteten Anzeigentext

    • Heiratsurkunde (Original)

    Weiteres:

    • Nummer der Rente/n 

    • Ggf. Pension 

    • Personalausweis der/des Verstorbenen

    • Policen/Versicherungsscheine von Lebensversicherungen 

    • Unterlagen über Sterbekassen

    • Krankenversicherungskarte

    • Ggf. Nummer der Grabstelle (wenn vorhanden)

    • Ggf. vorbereiteten Anzeigentext

    • Heiratsurkunde (Original)

    • Scheidungsurteil (Mit Stempel "Rechtskräftig")

    Weiteres:

    • Nummer der Rente/n 

    • Ggf. Pension 

    • Personalausweis der/des Verstorbenen

    • Policen/Versicherungsscheine von Lebensversicherungen 

    • Unterlagen über Sterbekassen

    • Krankenversicherungskarte

    • Ggf. Nummer der Grabstelle (wenn vorhanden)

    • Ggf. vorbereiteten Anzeigentext

    • Heiratsurkunde (Original)

    • Sterbeurkunde letzter Ehepartner (Original)

    Weiteres:

    • Nummer der Rente/n 

    • Ggf. Pension 

    • Personalausweis der/des Verstorbenen

    • Policen/Versicherungsscheine von Lebensversicherungen 

    • Unterlagen über Sterbekassen

    • Krankenversicherungskarte

    • Ggf. Nummer der Grabstelle (wenn vorhanden)

    • Ggf. vorbereiteten Anzeigentext

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Bitte beachten Sie: 

Wir benötigen die o.g. Unterlagen im Original zur Vorlage beim Standesamt. Sind die Urkunden nicht auffindbar, müssen wir Abschriften beantragen, was mit Mehrkosten verbunden ist und die Wartezeit bis zur Ausstellung der Sterbeurkunden deutlich verlängert.

Sterbefallbesprechung und Beratung.

Bitte stimmen Sie in jedem Fall einen Termin ab: 

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(0431) 66 12 77 - Im Trauerfall jederzeit

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Wir treffen uns zur Beratung in unserem Büro oder kommen auf Wusch zu Ihnen nach Hause.

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Hofmann Bestattungen

GmbH

Telefon 

im Trauerfall 24h:

(0431) 66 12 909

Kirchhofallee 40

24114 Kiel

(im Hause Novis Bestattungen Kiel)

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